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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der The Metals

1. Maßgebliche Bedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der The Metals, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Vertragspartner, insbesondere bei der Annahme der Auftragsbestätigung, auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der The Metals, die mit dem Inhalt dieser Bedingungen nicht konform sind, sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit nicht die gesamte Geschäftsbeziehung für beide Parteien als endgültig beendet angesehen wurde.

2. Angebote, Ausschreibungen, Auktionen, Neukunden

2.1 Die Angebote, Ausschreibungen, Auktionen und Nachfragen der The Metals verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Bei Ausschreibungen und Auktionen tritt die The Metals als Übermittler der Willenserklärungen der Initiatoren bzw. Bieter auf. Die The Metals übernimmt für den Inhalt der Willenserklärungen keine Haftung.

2.2 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung vor Auslieferung der Metalle. Die Bieter zahlen vor der Auktion den Gesamtbetrag auf das Konto der The Metals ein. Nach Zuschlag an den Höchstbietenden, erhalten die anderen Bieter Ihren bereits bezahlten Betrag zurück. Hierbei wird allerdings ein Auktionsbetrag von 7,7% des Auftragswertes einbehalten.

2.3 Reservierungen und verbindliche Abnahme, die der Kunde gegen Rechnung mit einem Betrag von 10% der Kaufsumme leistet führt zum Kaufvertrag. Der geschlossene Kaufvertrag sagt aus, dass der Kunde innerhalb von 6 Wochen nach Anzahlung / Teilzahlung, sich verpflichtet den Kaufvertrag zu erfüllen. Kommt er dem nicht nach, gilt die 10%ige Anzahlung als Aufwandsentschädigung und wird nicht rückerstattet. Die Anzahlung wird im Falle der Erfüllung verrechnet. 

2.4 Compliance Management System. Die The Metals arbeitet nach ein Compliance Management System, kurz CMS. Das ist die Gesamtheit der in einer Organisation eingerichteten Maßnahmen, Strukturen und Prozesse, um Regelkonformität sicherzustellen, worunter rechtsverbindliche und ethische Regeln fallen können. Ohne eine Due-Diligence-Prüfung, wird kein Neukunde oder Bieter aufgenommen und ohne bestandene Due-Diligence-Prüfung wird ein Kauf von Metalle bei uns ausgeschlossen. 

3. Bestellung und Antragsannahme

Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die The Metals oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Weist die Auftragsbestätigung, Abweichungen zu den Angaben des Bestellers auf, so ist dieser verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung, diese Angaben zu berichtigen. Ansonsten wird der Vertrag, mit den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen, wirksam.

4. Einkaufsbestimmungen

4.1 Die The Metals kauf Waren nur unter der Voraussetzung ein, dass Ihr die Waren zur Prüfung überstellt werden. Entspricht die zugestellte oder übersendete Ware nicht den Voraussetzungen wird diese zu Lasten des Einsenders zurück übersendet. Hierzu bekommt der Kunde vor Versand die Bedingungen übersendet. Bedingungen zum Ankauf von Metalle sind:

4.2 Der Kunde muss die Mittelherkunft der Ware lückenlos vorweisen können. Hier muss der Kunde Nachweise erbringen die auf Ankaufsdatum und Beschaffenheit Rückschlüsse zulassen, wann und wo er die Ware erworben hat.Der Verkäufer weist gegenüber der The Metals nach und garantiert, das die Ware nicht aus kriminellen Handlungen stammt. Der vereinbarte Kaufpreis wir per Überweisung bezahlt und innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss der Prüfung bargeldlos überwiesen. Der Kunde haftet gegenüber den Finanzbehörden für die ordnungsgemäße Versteuerung einstweiliger Erträge. Ist die Ware von zweifelhafter Herkunft, werden wir jeglichen Ankauf ablehnen und gegebenenfalls Regress gegen den Verkäufer stellen. Ist die Ware für uns ersichtlich aus krimineller Herkunft wird diese einbehalten und den zuständigen Behörden übergeben. 

4.3 Kauft die The Metals Ware Dritter zu, wird diese erst nach eingehender Prüfung und Gutbefund akzeptiert, eine Vorkasse wird ausgeschlossen. Die Valutieren kann nach Prüfung der Ware bis zu 30 Werktage dauern. Sollte die Ware Freilager geliefert werden, gelten die Bedingungen gleich. 

4.4 Die The Metals kauft selbst kein rohe Ware Dritter zu. Diese Ware wird nach eingehender Prüfung und Gutbefund, dann direkt am den Markt vermittelt. Hierzu müssen vor Termin alle Dokumente vorgelegt werden. Diese Ware verarbeiten wir nicht und verwehren uns der weiteren Verarbeitung.  Ware Dritter vermitteln wir ausnahmslos an die Händler und Börsen.

5. Datensicherheit

Die The Metals übernimmt keine Garantie hinsichtlich der überlassenen Daten, dies gilt auch gegenüber Dritten. Soweit Daten an die The Metals, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Besteller Sicherheitskopien her, damit bei einem eventuellen Datenverlust diese Daten rekonstruiert werden können. Die Server der The Metals werden regelmäßig gesichert, dem Kunden ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Gefahr besteht, übermittelte Daten abzuhören. Eine absolute Vertraulichkeit der übermittelten Daten ist daher nicht gewährleistet. Die Server der The Metals, bieten mit unserem System das Höchstmass an Datensicherheit.

6. Geheimhaltung, Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, gelten die überlassenen Daten der The Metals und unterbreiteten Informationen und übersandten Daten nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich davon unterrichtet, dass die The Metals seine Anschrift, in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und diese Daten speichert. Soweit sich die The Metals, Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die The Metals berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, soweit dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich mittels der The Metals, Informationen und Daten zu beschaffen, die nicht zur Nutzung durch ihn oder Dritte bestimmt sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das alle Anrufe zu Schulungszwecken und statistischen Erhebungen aufgezeichnet werden. Es bedarf keiner weiteren Zustimmung des Anrufers das Gespräch aufzuzeichnen. Eine Löschung dieser Daten obliegt allein der The Metals. Der Telefonteilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass diese Daten auch zum Rechtszweck und Rechtsverfolgbarkeit genutzt werden können. 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die The Metals ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn der The Metals innerhalb von 6 Wochen, nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden, kein Widerspruch des Kunden zugeht. Die The Metals wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Verzugsfall ist die The Metals berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz, nach dem Diskontsatz, Überleitungsgesetz zu verlangen und den entsprechende Zugang des Kunden sofort zu sperren.

7.2 Die vereinbarten Entgelte sind im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung bzw. Rechnungsbereitstellung fällig. Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenü des Kunden eingestellt und kann dort von ihm abgerufen werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist die The Metals berechtigt, dem Kunden hierfür pro Rechnung 3,00 USD zu belasten.

7.3 Um unberechtigte Zugriffe auf die Leistungen der The Metals zu vermeiden, erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass ihm die entsprechende Gutschrift (Kredits) für die Nutzung der Dienste der The Metals, erst nach Eingang des gesamten Entgelts auf einem Konto der The Metals, zur Verfügung gestellt wird. Zahlt der Besteller per Kreditkarte oder per Lasteneinzug, erklärt er hiermit ausdrücklich, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund dafür vor.

7.4 Die The Metals schließt Verträge und Vereinbarungen nach dem Abkommen der ICC 500/600 (International Chambers of Commerce, Paris). Nach denen die Nichtumgehung ( NDA ) von Kunden und Lieferanten gegenüber der The Metals gesichert wird. Bei Verstößen hat die The Metals, dass Recht Provisionen, Vorleistungen, Warenbestände und Vorauszahlungen bis zu einer Höhe von 50% des Auftragswertes einzubehalten. Das Recht Direktgeschäfte zu tätigen, ist dennoch für die Dauer von 3 Jahren möglich, muss aber mit der Provision von 2,5% am Umsatz vergütet werden.

7.5 Der Kunde hat das Recht, seinen bei der The Metals gekauften Artikel, innerhalb von 10 Kalendertagen zurückzugeben. Berechtigte Beanstandungen muss der Kunde innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich nachweissen und den Mangel dokumentieren. Im Falle einer nicht berechtigten Beanstandung und Rücksendung ohne qualifizierten Nachweis, ist die The Metals berechtigt, 20% der Kaufsumme als Aufwandsentschädigung einzubehalten und nicht verpflichtet die Ware zurück zu nehmen. Dies gilt auch im Falle, wenn der Kunde nach Erhalt der Rechnung vom Kauf zurücktritt. 

7.6 Wir liefern innerhalb der EU mit einem Kurierservice direkt beim Kunden an. Für die Verzollung ausserhalb der Schweiz ist jeder Kunde selbst verantwortlich. Mit Annahme beginnt das vereinbarte Zahlungsmittel. Bei einem Warenwert unter 5.000 USD berechnen wir 53,00 USD Versandkosten innerhalb der Schweiz, für die EU Gebiete werden gesonderte Zustellkosten berechnet. Bei einem Warenwert bis 50.000 USD werden die Versandkosten gesplittet und über 50.000 USD übernimmt die The Metals die Versandkosten gesamt. Sendet der Kunde Ware aus berechtigtem Grund ( mangelhafte Ware ) an uns zurück, übernimmt die The Metals hier die Kosten gesamt. Ware die zur Ansicht gesendet wurde, verpflichtet sich der Kunde die gesamten Versandkosten und Versicherungskosten zu übernehmen. Bei einem Beschaffungsauftrag und Warenwert von über 20.000 USD, verpflichtet sich der Kunde 10% des Auftragswertes anzubezahlen. Kauft der Kunde die Ware aus welchem Grund auch immer nicht, werden die 10% als Aufwandsentschädigung einbehalten. Bei lupenreiner Ware über 20.000 USD mit Expertisen ist der Expertisenkauf vereinbart, hier verpflichtet sich der Kunde Vorkasse zu leisten. Sollte der Kunde eine bereits gekaufte Ware zurückgeben, werden als Aufwandsentschädigung grundsätzlich 20% des Auftragswertes als Aufwandsentschädigung einbehalten. Im Einzelfall kann die Aufwandsentschädigung bis zu 40% betragen. Der Währungskurs und das damit verbundene Währungsrisiko wird gegenseitig ausgeschlossen. In dem Fall, dass Vermittler ein Geschäft anbahnen, ist eine Vermittlungsprovision im Einzelfall zu vereinbaren, die dem oder den Vermittlern vertraglich zugesichert wird. Die Vermittler erklären sich damit einverstanden, dass im Falle eines nicht zustande kommen eines Geschäftes ab 50.000 USD Umsatz, 10 % des Auftragswertes an die The Metals, als Aufwandsentschädigung nach scheitern der Verhandlungen jedoch innerhalb der Anbahnung von maximal 4 Wochen zu entrichten sind. Bei Umsätzen über 1.000.000 USD, wird der Höchstsatz mit 25.000 USD als Aufwandsentschädigung festgesetzt, die von jedem Vermittler der einen rechtsverbindlichen Provisionsanspruch bestätigt wurde, einzufordern.

7.7 Die The Metals behält sich das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlungen vor. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet. In dem Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Sollte die Rechnung erstellt sein und der Kunde mangels Masse nicht bezahlen können oder innerhalb der vereinbarten Frist bezahlen wird die Aufwandspauschale mit 1,8% des Umsatz vergütet. Sollten die Rechnung nicht vor dem 30 des Monats ausgebucht oder storniert sein werden weitere 7,7% als Aufwandsentschädigung veranschlagt.

7.8 Die The Metals ist berechtigt, bei verspäteten Terminabsagen, die Tagespauschalen der jeweiligen Verwaltungsräte und Vorstände in Rechnung zu stellen. Als verspätet gilt, wenn innerhalb von 48 Stunden vor Terminantritt, an Werktagen der Termin abgesagt wird. Die Kostensätze sind für den Verwaltungsrat 3.500 USD je Verwaltungsrat und für den Vorstand 5.000 USD je Vorstand und Tag. Dies gilt speziell im dem Fall, dass Termine in den nicht besetzten Bürozeiten abgesagt werden. Die Stundenkostensätze für den Verwaltungsrat betragen 350,00 USD je Stunde und beim Vorstand 500,00 USD je Stunde und werden je Tag angesetzt. Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr, diese Zeiten sind bindend. Auch zugestellte FAXe oder E-Mail werden ausserhalb dieser Zeiten als verspätet zugestellt gewertet.

7.9 Die The Metals geht mit deren Freelancer auf Basis einer Provisionsvereinbarung ein Vertrag ein, in der die Vergütung geregelt ist. Die Provisionen beziehen Provisionsempfänger nur gegen ordentlicher Rechnung. Aufwandspauschale wie Reisekosten, Fahrtkosten und Übernachtungskosten, sind Teil der Erfolgsprovision und können nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Freelancer verpflichtet sich zur Wahrnehmung der AGB´s und geht gegenüber Dritte, keine im Geschäftsfeld ähnlich gelagerten Verträge ein. Der Freelancer hat keine Befugnis, im Auftrag der The Metals zu Handeln und keine Befugnisse in deren Namen zu handeln. Es wird dem Freelandser ausdrücklich untersagt, im Namen der The Metals zu handeln, Verträge zu schließen, zu vereinbaren und Geschäfte zu tätigen. Ohne Original Unterschrift des CEO sind Verträge unwirksam, der Freelancer ist als Arrangeur zu sehen.

8. B2B Bedingung

8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit zwischen Verkäufer und der The Metals geschlossen. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen kündigen, sofern nicht anders vereinbart ist, wird der Vertrag bis zur Erfüllung geschlossen.

8.2 Der private Kunde beauftragt die The Metals mit deren Interessen, den oder die Metalle über die B2B Plattform zu verkaufen.

8.3 Der Kunde wird aktuell über jedes Gebot informiert und kann dem Verkauf zustimmen oder ablehnen. Nach drei malignen ablehnen des Kunden, wird das Metall an den Eigentümer zurück gegeben.

8.4 Die The Metals berechnet für die Prüfung des zum Verkauf stehenden Metalles einmalig 325 USD, die vorab beglichen werden müssen, das Material wird geprüft und dann auf der Plattform eingestellt. Hierzu werden die weiteren Kosten fällig. Nach erfolgreichem Kauf ist eine Gebühr von 3,5% an die The Metals zu entrichten, die gegen Rechnung zu begleichen ist.

8.5 Die The Metals bestätigt mit dem Angebot, dass alle Ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen vorliegen und keine Rechte Dritter bestehen.

8.6 Die The Metals garantiert den ordnungsgemäßen Eigentumsübergang.

9. Gutachtertätigkeit

Die The Metals kann als Gutachter in der Form eingesetzt werden, dass die The Metals für Dritte Metalle in jeder Form, Art und Güte der Metalle, bewertet, begutachtet und einschätzt. Unsere Expertisen sind vor Gerichtsbarkeiten wie Amtsgericht, Landgericht und auch Oberlandesgericht in Aussagen zu Echtheit, Preis und Findung werthaltig und akzeptiert . Hierzu werden wir im Einzelfall von dem zuständigen Gerichtsbarkeiten vorab vereidigt und handeln völlig neutral. Die Kostensätze entsprechen den Tagespauschalen unter 7.8 unserer AGB´s

9.1 Anlageberatung

Wird die The Metals mit Ihren Beratern als Anlageberater eingesetzt, wird grundsätzlich der Haftungsausschluss angesetzt. Der Beratende handelt eigenverantwortlich und hat keinen Anspruch auf Haftung. Die Kostensätze entsprechen den Tagespauschalen unter 7.8 unserer AGB´s. Von einer bloßen Anlagevermittlung ist auszugehen, wenn dem Kunden direkt ein konkretes Geschäft über die Anschaffung (Kauf, Zeichnung) oder die Veräußerung (Verkauf, Kündigung) eines vorgeschlagen physischen Wert wird.Dagegen liegt eine Anlageberatung vor, wenn dem Kunden eine persönliche Empfehlung über die Anschaffung oder Veräußerung eines physischen Wertes gegeben wird und sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird. Somit bleibt die Haftung immer beim Anleger / Kunden, es gilt als vereinbart, dass der Haftungsausschluss für jeden Berater und speziell für die The Metals gilt.

10. Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit, einer Frist von vierzehn Tagen kündigen, sofern nicht anders vereinbart ist. Verfügt der Kunde bei Kündigung über ein Guthaben, werden die Nutzungsbeiträge für die bereits bezahlten Leistungen des Vertrags bargeldlos zurückerstattet. Eine Rückerstattung als Bargeld ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die Bekanntgabe des Rückerstattungskontos verantwortlich und trägt die für die Rückerstattung anfallenden Kosten.

11. Verantwortlichkeit

Die The Metals ist nur für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereitstellt, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich (§ 5 Abs. 1 TDG). Die The Metals ist für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereitstellt, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, ihre Nutzung zu verhindern. Dies betrifft jedoch nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit, die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für fremde Inhalte ist ausgeschlossen, soweit die Verbreitung nicht vorsätzlich in Kenntnis des falschen Inhalts erfolgt. Die The Metals ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang vermittelt, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte aufgrund Nutzerabfrage gilt lediglich als Zugangsvermittlung. Die The Metals behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

12. Leistungsverzögerung

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der The Metals die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die The Metals, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Diese werden dann jeweils um die Zeit der Verzögerung verlängert. Erfüllungsort für alle Leistungen ist, soweit der Besteller Kaufmann ist, Road Town British Virgin Island.

13. Datensicherheit

Unsere Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner erklären, diese sich bei jeden Datenaustausch konkludent einverstanden, dass alle Daten bei der The Metals gesichert werden. Dies gilt insbesondere für eingehende und ausgehende Telefonate. Diese werden automatisch mit aufgezeichnet und dienen im Rechtsfall als zugelassenes Beweismittel. Hier weisen wir auf die Datenschutzbestimmung hin.

14. Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, gilt Gerichtsstand Road Town British Virgin Island. Für die von der The Metals auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art, gilt ausschließlich das englisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand der letzten Aktualisierung The Metals 30.08.2025